Samstag, 22. April 2017

Amoris Laetitia -alte Theorien aus den 70-er Jahren....oder immer wieder St. Gallen und immer wieder Kardinal Kasper

Lorenzo Bertocchi untersucht in seinem Beitrag für La Nuova Bussola Quotidiana -am Tag des Amoris-Laetitia-Kongresses in Rom-noch einmal die Hintergründe der Verfechter der Zulassung der geschiedenen Wiederverheirateten zur Eucharistie.
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"POSSUMUS. DER KERN VON "AMORIS LAETITIA" WAR SCHON GESCHRIEBEN. BLEIBEN DIE DUBIA."
Das war alles schon geschrieben, sagt der Theologe der seit Jahren in wichtigen Universitäten lehrt, "im Grunde nimmt Amoris Laetitia alte Theorien wieder auf, die am Ende der 70-er Jahre von Theologen und Pastoren gefördert wurden." 
In der Zwischenzeit gibt es ein Buch zum Durchblättern,
Der Titel ist wichtig: "Glaube und Erneuerung. Das II.Vaticanische Konzil 40 Jahre danach"- herausgegeben von Msgr. Bruno Forte und einer Schar imponierender Co-Autoren. 
2005 verlegt von San Paolo, kurz nach der Wahl Joseph Ratzingers zum Papst.

Dazu gehören die inzwischen verstorbenen Kardinäle Loris Capovilla, der schon Sekretär von Papst Johannes XXIII war und Carlo Maria Martini, nach seiner eigenen Definition "Gegenpapst"; 
der liturgische Ex-Zeremoniar von Johannes Paul II, Msgr. Piero Marini und schließlich Kardi nal Walter Kasper, der damalige Präsident des Päpstlichen Rates für die Einheit der Christen.
Eine bedeutende Gruppe von Hirten und Theologen, die man- ohne viel Phantasie- als eine Dependance jener St. Gallen-Gruppe definieren könnte, die sich aus den berühmtesten Kardinälen aus dem Norden Zentraleuropas zusammensetzte und sich in der Schweizer Stadt traf, um zu meditieren und ein Team für die Erneuerung der Kirche zu bilden.
Es wäre ein offenes Geheimnis zu lüften, zu enthüllen, daß die Kardinäle Walter Kasper, Karl Lehmann, Achille Silvestrini, Basil Hume, Cormac Murphy- O´Connor, Godfried Danneels und Carlo Maria Martini sich in St. Gallen trafen und es ist auch kein Geheimnis, zu sagen, daß sie sich nicht in besonders gutem Einklang mit dem polnischen Papst  und seinem Präfekten des ehemaligen Sant´ Uffizio befanden. 

Eine Wende in der Morallehre der Kirche, geplant auch in ihrer pastoralen Anwendung, die auf den Flügeln eines gewissen "Geist des Konzils" realisiert werden sollte, manifestierte sich besonders deutlich nach der Enzyklika Humanae Vitae (1968) des Sel. Pauls VI, die die traditionelle Lehre über Empfängnisverhütung und die menschliche Liebe bestätigt hatte.
Das Pontifikat Johannes Pauls II und dann das Benedikts XVI stellte in den Augen vieler eine "Bremse" für eine "neue" Kirche dar. 
Es gab Leute, die nicht aufgaben und die den "kulturellen Teil" der Kirche darstellten,
Bücher, Zeitschriften, Lehrstühle, Seminare, Salons wurden gut von denen in Besitz genommen, die über den Buchstaben des Konzils hinausgehen wollten.
Mit spitzer Feder haben sie auf raffinierte Weise präzise Leitlinien zur Liturgie, dem Ökumenismus, zur Moral verfaßt, unabhängig von der Tatsache, daß seit Paul VI die Päpste davor warnten, nicht alles zu zerbrechen, was vorher gewesen war. 

Wenn man das 2005 veröffentlichte Buch durchblättert, kann man sich schnell dessen bewußt werden, mit welcher Leidenschaft die beseelt waren, die noch weiter gehen wollten.
Kardinal Kasper reflektiert in diesem Buch über die pastorale Konstitution "Gaudium et spes", die das Konzil- nicht ohne Mühe- einem neuen Verhältnis zwischen der Kirche und der modernen Welt gewidmet hatte. "Das ist alles neu" schrieb der deutsche Kardinal, für den in diesem Text nicht nur neue Themen (Wissenschaft, Kultur, Familie, Ehe, Friede, Krieg) hervorgingen sondern vor allem "eine neue Art wie das Dokument die sie angeht: ein Zugang im Dialog."




"Die Kirche" erklärte Kasper" schlägt keine apokalyptischen Töne mehr an, daß die ganze Welt schlecht sei und aus dem Bösen heraus arbeitet; eher erkennt sie an, daß es auch Positives gibt."
Diese Aufmerksamkeit entsteht aus der "konkret gelebten Situation" und beinhaltet besonders das Wesentliche der Pastoralität-verstanden als den Abstieg der Doktrin zur Situation" 
"Die Kirche" skandierte der Kardinal " hat keinerlei lehramtliche Kompetenz, die ihr erlaubt ein defintives Urteil über konkrete Situationen abzugeben."
Ihre Aufmerksamkeit soll sich deshalb dem Thema des Gewissens zuwenden und anerkennen, daß -nach seinem Urteil- das Konzil die Türen für eine weitergehende Überlegung zur Situation der Verdunkelung und Blindheit über den Zustand der "unbesiegbaren Unwissenheit" hinaus offen gelassen habe.

Trotz der Enzyklika "Veritatis Splendor" (1993), die sehr klar die Existenz einer sog "absoluten Moral" betonte, "bleiben"- nach Kasper- "immer noch Punkte, die zum Thema des Gewissens und des natürlichen Moralgesetzes geklärt und vertieft werden müssen".
An diesem Punkt ist das Beispiel, das vom Kardinal im Buch von 2005 empfohlen wird, enthüllend und erklärt, warum man sagen kann "es ist alles schon geschrieben worden".

Was ist das Umfeld in dem Kasper die Linien, die man weiterführen muß in Gaudium et spes erkennt? Im "Verhältnis zwischen der objektiven Ordnung und der subjektiven Ordnung ist die konkrete Situation und was bedeutet darüber hinaus dieses Naturgesetz in einer Lage enormer kultureller und sozialer Veränderungen?"
An diesem Punkt genügt es, noch Kaspers Eröffnungsrede beim Konsistorium 2014 wieder zu lesen, mit der er den Startschuss zur Doppelsynode zur Familie gab, oder die z.B. Interpretationen von Kapitel VIII von Amoris Laetitia durch Kardinal Francesco Coccopalmero oder Professor Rocco Buttiglione, um sich die Tatsache bewußt zu machen, daß "alles schon geschrieben wurde".

Die Betonung von objektiver Ordnung und subjektiver Verantwortlichkeit steht im Zentrum der Öffnung für den Zugang der geschiedenen Wiederverheirateten auch wenn sie conviventi more uxorio sind. Das ist nämlich ein Fall, der auch auf alle Folgen von Ehebruch und deshalb auch auf das " was in sich böse ist" zutrifft, das man- wie die Enzyklika Veritatis splendor genau anweist- nicht begehen soll.

2005, im Jahr der Veröffentlichung des Buches, zusammengetragen und betreut vom Theologen Forte, waren 12 Jahre seit der Veröffentlichung jener Enzyklika "über einige fundamentale moralische Fragen der Kirche" vergangen und man fragt sich spontan, welchen  gelehrigen Empgfang ihr die Hirten bereitet hatten. Nicht nur.
1993 - dem Jahr von Veritatis splendor haben drei deutsche Bischöfe, eben der Kasper, Karl Lehmann und Oskar Sailer einen Hirtenbrief veröffentlicht, der für die geschiedenen Wiederverheirateten den Zugang zu den Sakramenten öffnete.
Ein Brief der 1994 eine klare Antwort in einem von Joseph Ratzinger unterschriebenen Dokument der Glaubenskongregation erhielt, der ausdrücklich an die von der Kirche in der Exhortation "Familiaris Consortio" Nr. 84 erinnerte.

Und dennoch schrieb Kardinal Kasper 12 Jahre nach Veritatis splendor und 11 Jahre nach dem Brief der Glaubenskongregation, daß das Konzil nur "der Anfang eines Weges war und noch nicht das Ende". Und so haben wir in unseren Tagen, in denen einige Amoris Laetitia interpretieren indem sie sagen, daß in gewissen Fällen auch zwei geschiedene Wiederverheiratete, die more uxorio leben, die Eucharistie empfangen können. 
Wenn es aber eine absolute Moral gibt, deren Verletzung niemals dazu führt, das Gute zu erreichen, wie ist es dann möglich, das ein Mann und eine Frau, die nicht Eheleute sind, in irgendeiner Weise eine Ausnahme vom Ehebruch darstellen können?

Die vier Kardinäle, die dem Papst die Dubia zur Interpretation von Amoris Laetitia präsentiert haben stellen im fünften dubium diese Frage: "Gilt nach Amoris Laetitia Nr. 303 die Lehre der Enzyklika des Hl. Johannes Pauls II "Veritatis splendor", Nr. 56, die auf der Hl. Schrift und der Tradition der Kirche beruht noch, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bestätigt, daß das Gewissen niemals dazu befugt ist, Ausnahmen von den absoluten Moralgesetzen zuzulassen, die in sich schlechte Handlungen verbieten?"

Diese Frage ist von absolutem Interesse. Auch-wenn es in Amoris Laetitia ein neues moralisches Paradigma zur Unterscheidung zwischen objektiver und subjektiver Ordnung gibt,  die für den Ehebruch Ausnahmen zuläßt, zu welcher Sache wird es dann morgen die nächste Ausnahme geben?"

Quelle: La Nuova Bussola Quotidiana, L. Bertocchi

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