Freitag, 12. Juni 2015

Synode : Kardinal Antonellis doppelter Alarmruf wider die Kasper-Pläne

Während Kardinal W.Kasper sich jetzt darauf verlegt, ob des massiven Widerspruchs, den er aus allen Himmelsrichtungen zu seinem auf der Abschaffung des 6. Gebotes ( und wie es den Anschein hat, auch des 8., wenn man den Wahrheitsgehalt vieler seiner Interviewäußerungen zum Maßstab nimmt) beruhenden Angriff auf die Lehre und Tradition der Kirche-per Aushebelung des Ehe-und des Bußsakramentes erntet, vor Pressevertretern herumzujammern, und sich als armes Opfer böswilliger Mitbrüder zu inszenieren, erheben andere Kardinäle ihre Stimme, um vor den Konsequenzen eben dieser Umsturzpläne zu warnen.
So auch Kardinal Ennio Antonelli.
Dazu schreibt Sandro Magister heute bei www.chiesa Folgendes- hier geht´s zum Original: klicken


              "SYNODE. KARDINAL ANTONELLIS DOPPELTER ALARMRUF"

"5 Jahre lange saß er dem Päpstlichen Rat für die Familie vor. Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen, warnt er, würde nicht nur der Eucharistie den Boden entziehen, sondern auch das Ende des Ehe-Sakramentes bedeuten.

Kardinal Ennio Antonelli, 76, ist Experte in dieser Sache. 5 Jahre lang war er Präsident des Päpstlichen Rates für die Familie und organisierte die beiden weltweiten Treffen- 2009 in Mexico City und 2012 in Mailand, die dem nächsten, das in Philadelphia stattfinden soll, vorausgingen.
Er hat auch substantielle Erfahrung in der Pastoral erworben. Er war Erzbischof von Perugia, dann in Florenz, und zusätzlich 6 Jahre lang Sekretär der CEI. Er gehört der Focolare-Bewegung an.

Kardinal Antonelli hat an der ersten, letztjährigen Sitzung der Familiensynode nicht teilgenommen, beteiligt sich aber aktiv an der fortdauernden Diskussion- wie das Buch zeigt, das er in den letzten Tagen veröffentlichte:

E.Antonelli: "Krise der Ehe und die Eucharistie"     Edit. Ares, Mailand 2015

Das ist ein besonderes Buch, brüsk und kurz, es kann in einer Sitzung durchgelesen werden. Die Einleitung hat ein anderer Kardinal geschrieben, der ebenfalls Experte auf dem Gebiet ist, Elio Screccai, der frühere Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben.
Die web-site des Päpstlichen Rates für die Familie hat es in seinem Gesamttext und in 3 Sprachen online gestellt.  (Hier die englische Fassung: klicken )


Es folgen einige Textpassagen als Beispiel:
In ihnen bringt Kardinal Antonelli mit liebenswürdiger Festigkeit und praktischem Realismus die bestehende Doktrin und pastorale Praxis der Ehe wieder zur Sprache.
Und der leuchetet die nicht zu rechtfertigenden Ergebnisse aus, die einige der Veränderungen, die jetzt auf verschiedenen Ebenen der Kirche vorgeschlagen werden, haben würden.

                   "VON DER KRISE DER EHE UND DER EUCHARISTIE"

AUCH FÜR HOMOSEXUELLE PAARE WARUM NICHT?

Zusätzlich zu den wiederverheirateten Geschiedenen gibt man vom "pastoralen Standpunkt" jetzt auch gleich Richtlinien für jene heraus, die ohne jede insitutionelle Bindung- auch an die Kirche- zusammen leben und nur zivil verheiratet sind.
Vorgesehen ist für sie die gleiche Behandlung: keine Zulasung zum Sakrament der Buße und zur Eucharistie, Zulassung zum kirchlichen Leben, respektvolle und persönliche Begleitung, um sie als Individuen kennen zu lernen und sie bei einer möglichen Regulierung ihrer Lebensumstände zu begleiten und zu führen.
Jetzt schlagen einige vor, nur die wiederverheirateten Geschiedenen zur Eucharistie zuzulassen und sowohl die offiziell und inoffiziell Zusammenlebenden als auch zusammenlebende Homosewxuelle außen vor zu lassen.

DIE EUCHARISTIE REDUZIERT AUF EINEN AKT DER HÖFLICHKEIT

Es ist wahr, daß die Eucharistie für die Erlösung notwendig ist, aber das bedeutet nicht, daß nur jene, die dieses Sakrament erhalten, gerettet werden. Ein  nichtkatholischer Christ- oder sogar ein ungetaufter Glaubender einer anderen Religion könnte spirituelle mehr mit Gott verbunden sein, als ein praktizierender Katholik und dennoch nicht zur Eucharistischen Kommunion zugelassen werden, weil er nicht in sichtbarere Kommunion mit der Kirche lebt.

Die Eucharistie ist die Quelle und der Gipfel der spirituellen und der sichtbaren Kommunion. Sichtbarkeit ist ebenfalls essentiell- indem die Kirche das generelle Sakrament der Erlösung ist und das öffentliche Zeichen Christi als Weltenretter. Aber unglücklicherweise befinden sich die wiederverheirateten Geschiedenen und andere, die in irregulären Verbindungen leben objektiv und öffentlich in einer Lage, die in schwerem Widerspruch zum Evangelium und zur Lehre der Kirche steht,


Im gegenwärtigen kulturellen Kontext  des Relativismus besteht das Risiko, die Eucharistie zu trivialisieren und sie zu einem Ritual der Sozialisation zu reduzieren. Es ist schon vorgekommen, daß Menschen, die nicht einmal getauft sind, sich dem Mahltisch genähert haben, weil sie dachten, daß das ein Akt der Höflichkeit sei oder daß nichtgläubige Menschen, das Recht, die Kommunion zu empfangen, anläßlich von Hochzeiten oder Begräbnissen zu empfangen, forderten- einfach nur als Zeichen der Solidarität mit ihren Freunden.

SCHLIMMER ALS IN DEN OSTKIRCHEN
Der Wunsch ist es, den wiederverheirateten Geschiedenen die Eucharistie zu geben, während man die Unauflöslichkeit der ersten Ehe betont und die zweite nicht als eigentliche Ehe anerkennt, um Bigamie zu vermeiden.
Dieser Standpunkt unterscheidet sich von dem der Ostkirchen, die wiederverheirateten Geschiedenen eine zweite (und dritte) kanonische Ehe erlauben-wenn auch mit einer Bußzeit. In gewisser Weise erscheint dieser Standpunkt sogar gefährlicher,  weil es logischerweise außerehelische sexuelle Aktivitäten zuläßt, zumal die die Zusammenlebenden viel zahlreicher sind als die wiederverheirateten Geschiedenen.
Die größte Pessimisten sagen vorher, daß am Ende die ethische Zustimmung  auf voreheliche Kohabitation, registriertes und unregistriertes Zusammenleben, zufällige sexuelle Beziehungen und vielleicht homoxexuelle Paare  und selbst Polygamie und Mehrfachfamilien ausgeweitet werden wird.


ZWISCHEN GUT UND BÖSE GIBT ES KEIN KONTINUUM  

Es ist sicher wünschenswert, daß in der pastoralen Praxis eine konstruktive Haltung eingenommen wird und man versucht, die "positiven Aspekte ziviler Ehen und mit offensichtlichen Differenzierungen der Kohabitation zu begreifen ( Relatio,41)
Natürlich enthalten auch illegitime Verbindungen wahre menschliche Werte ( z.B. Gefühle, gegenseitige Hilfe, gemeinsame Sorge um die Kinder) weil das Böse immer mit dem Guten vermischt ist und nie in reinem Zustand existiert.l
Dennoch muß man vermeiden, diese Verbindungen als in sich selbst nicht perfekte Werte zu präsentieren, weil sie Ausdruck einer schwerwiegenden Störung sind.

Das Gesetz des Kontinuums betrifft nur die subjektive Verantwortung von Personen und darf nicht als Kontinuum des Gesetzes verfälscht werden, indem man das Böse als unvo
llendetes Gutes darstellt.
Zwischen wahr und falsch gibt es kein Kontinuum.
Während sie nicht über die Gewissen urteilt, die nur Gott sehen kann, und alle Schritte zum möglichen Guten mit Respekt und Geduld begleitet, darf die Kirche nicht aufhören, die objektive Wahrheit von Gut und Böse zu lehren.
Das Gesetz des Kontinuums dient dazu, die Gewissen in die Lage zu versetzenb, zu unterscheiden, nicht dazu, geplante Taten als mehr oder weniger gut zu beurteilen und viel weniger noch, das Böse zur Würde eines nicht perfekten Guten zu erheben.
Im Hinblick auf die wiederverheirateten Geschiedenen und die Zusammenlebenden dient dieses Gesetz - fern davon, die Vorschläge der Erneuerer zu begünstigen- defintiv dazu, die traditionelle pastorale Praxis zu bestätigen.

KEINE VERGEBUNG OHNE UMKEHR
Die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zum eucharistischen Mahl beinhaltet die Trennung  von Barmherzigkeit und Umkehr, was nicht im Einklang zum Evangelium steht. 

Das wäre also der einzige Fall von Vergebung ohne Umkehr. Gott gewährt immer Vergebung, aber empfangen kann sie nur von den Demütigen werden, von denen, die anerkennen, daß sie Sünder sind und sich bemühen, ihr Leben zu ändern.
Die Atmosphäre des ethisch-religiösen Relativismus und Subjektivismus, die wir heute atmen, favorisiert dagegen die Selbstrechtfertigung, besonders auf der Gefühlsebene und der der Sexualität.
Es gibt die Tendenz, die eigene Verantwortung kleinzureden, alles Versagen sozialen Einflüssen zuzuschreiben.  Es ist auch leicht, die Schuld für das eigene Versagen dem Ehepartner 
zuzuschieben und die eigene Unschuld zu behaupten.

Wir dürfen aber nicht zu der Tatsache schweigen, daß wenn die Schuld am Scheitern tatsächlich nur bei einem der beiden Partner liegt, die Verantwortung für eine neue (illegitime) Verbindung bei beiden Zusammenlebenden liegt und daß solange die andauert der Weg zum Zugang zur Eucharistie blockiert ist.
Es gibt keine theologische Grundlage für die Tendenz, eine zweite Verbindung positiv zu beurteilen und die Sünde nur in der vorhergehenden Trennung zu sehen. Es genügt nicht, nur dafür Buße zu tun.Was nötig ist: ist eine Änderung der Lebensweise.

UNAUFLÖSLICHKEIT -LEBWOHL
Jene die für die Zulassung der wiederveheirateten Geschieden und Zusammenlebenden zur eucharistischen Kommunion sind, bekräftigen gewöhnlich, daß die Unauflöslichkeit der Ehe nicht zur Debatte steht.
Aber abgesehen von ihren Absichten- und wenn man die doktrinale Diskrepanz  zwischen der Zulasung dieser Personen zur Eucharistie und der Unauflöslichkeit der Ehe anerkennt, würde das am Ende die Leugnung der konkreten Praxis bedeuten. deren Weitergelten prinzipiell theoretisch bestätigt würde, mit der Gefahr, daß man die Unauflöslichkeit der Ehe auf ein Ideal reduziert, sehr schön vielleicht- aber nur von einigen wenigen Glücklichen zu  erreichen.

Lehrreich in dieser Hinsicht ist die pastorale Praxis, die die Ostkirchen entwickelt haben.
Diese bekräftigen die Unaufsklöslichkeit der Christlischen Ehe in ihrer Lehre. Nichtsdestoweniger hat es in ihrer Praxis eine zunehmende Vervielfachung der Gründe für die Auflösung vorhergehender Ehen und die Gewährung einer zweiten oder dritten Ehe gegeben.
Die Antragsteller sind auch sehr zahlreich geworden.

Sodaß jetzt jeder, der ein Dokument einer Zivilscheidung vorweisen kann, von den Kirchenautoräten die Erlaubnis zu einer neuen Ehe erhält, ohne auch nur eine kirchenrechtliche Untersuchung und Wertung des Falles zu benötigen,

Es kann deshalb ebenso erwartet werden, daß die Eucharistische Kommunion für die wiederverheuirateten Geschiedenen und für Zusammenlebenden sehr schnell generelle Praxis würde. Dann würde es auch  nicht länger Sinn machen, von der Unauflöslichkeit der Ehe zu sprechen  und die sakramentale Eheschließung würde ihre praktische Bedeutung verlieren
Quelle: www.chiesa, Sandro Magister

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