Donnerstag, 4. Juni 2015

Synode: Jesuiten in ritterlichem Zweikampf, Dominikaner, die sich duellieren

Sandro Magister befaßt sich in L´Espresso mit bemerkenswerten theologischen Duellen im Vorfeld der Familiensynode. Hier geht´s zum Original: klicken

      "SYNODE: DIE DUELLE ZWEIER JESUITEN UND ZWEIER DOMINIKANER"

"Der Streit wurde von "Cilvitá Cattolica" entfacht- mit zwei Ausnahmen für den Ausschluß von der Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen, die in einem Tandem von je einem Jünger des Hl.Ignatius und  des Hl. Dominikus  vorgeschlagen wurden. Was wiederum sofortige kritische Reaktionen zweier ihrer Mitbrüder hervorrief.

 





Das letzte Thema in Civiltá Cattolica, dem Magazin der Römischen Jesuiten, dessen Artikel erst nach Prüfung durch die Vaticanischen Autoritäten veröffentlicht werden,  ist ein von ihrem  Direktor Pater A. Spadaro, S.J., unterzeichneter Artikel, in dem er zu einem bestimmten Punkt festgestellt :

"Doktrinäre Rigidität und moralischer Rigorismus können sogar Theologen zu extremistischen Positionen bringen, die den "sensus fidei" der Gläubigen und sogar den einfachen common sense mißachten.

In einem vor Kurzem erschienenen Bericht zitiert ein Journalist mit Bewunderung den Brief eines amerikanischen Theologen, der solche lächerlichen Aussagen macht.

"Was ist in diesem Fall das größere Übel? Die Empfängnis eines menschlichen Wesens mit einer unsterblichen Seele zu verhindern, von Gott gewollt- und damit seine wahre Existenz- oder die Abtreibung eines Kindes im Mutterleib? Letztere ist sicher ein schwerwiegendes Übel, Gaudium et Spes nennt es ein abscheiliches Verbrechen. Aber ein Kind existiert, das ewig leben wird. Beim Ersteren wird ein von Gott geplantes Kind niemals existieren."

"Nach dieser Argumentation ist Abtreibung eher akzeptabel als Empfängnisverhütung. Unfaßbar!"

Dieser Kommentar kommt von einem bekannten Französischen Theologen des Dominikaner Ordens, Jean-M. Garrigues, dem sich sein Freund und Mitautor bei Civiltá Cattolica, Christoph Schönborn, Kardinal von Wien und ebenfalls Dominikaner in einem Interview durch Pater Spadaro für das Magazin anschließt.
Der sagt seinerseits, dass er völlig mit ihm übereinstimme: "Ja, ich teile ihr Urteil. Auch ich habe diese Worte gelesen und war über ihre klare Sinnlosigkeit niedergeschmettert"

Weder Garrigues noch Spadaro nennen den Namen des von ihnen beschuldigten Theologen. Aber das von ihnen verwendete Zitat ist unverwechselbar. Es stammt aus einem Brief, den der amerikanische Jesuit Joseph Fessio am vergangenen 29. Januar an www.chiesa schickte.

"Civiltá Cattolica hat nicht immer Recht"
Pater Fessio ist einer der Autoren des 5-Kardinäle-Buches "Remaining in the Truth of Christ", Gründer und Direktor des Verlages Ignatius Press in den USA und Mitglied des Ratzinger Schülerkreises.
In dem zitierten Brief kritisiert Fessio einen anderen Jesuiten von Civiltá Cattolica, Pierre de Charentay der die Bischöfe der Philippinen kritisiert und ihnen wegen ihrer kräftigen Oppsotion gegen das  Gesetz für reproduktive Gesundheit, das von den Gesetzgebern ihres Landes und ihrem katholischen Prösidenten Benigno Aquino untertsützt und gelenkt wurde,  vorgeworfen hatte, zurückgeblieben und gegenüber den Erkenntnissen der Moderne und dem Drängen von Papst Franziskus verschlossen zu sein.



Aber Garrigues und Spadaro ignorieren das. Sie stürzen sich auf eine Passage des Briefes, der einen spezifischen Fall illustriert.

Fessios Antwort darauf bezieht sich sowohl drauf als auch auf andere Aspekte des Garrigues-Interviews- und zwar da, wo Garrigues 2 Fälle wiederverheirateter Geschiedener untersucht, für die er die Zulassung zur eucharistischen Kommunion vorschlägt.

"Der erste Fall: ich denke an ein Paar, in dem einer der Partner schon vorher verheiratet war, ein Paar das Kinder hat und ein aktives anerkanntes christliches Leben führt. Stellen wir uns vor, dass der vorher Verheiratete die frühere Ehe dem  Kirchengericht vorgelegt hat, das entscheidet, dass es wegen mangelnder Beweise keine Annullierungsentscheidung geben könne, obwohl es vom Gegenteil überzeugt ist, ohne das aber beweisen zu können. 
Auf der Basis des Zeugnisses ihres guten Glaubens und ihres christlichen Lebens und ihrer Bindung an die Kirche und das Ehesakrament könnte entweder ein erfahrerene spiritueller Vater oder der Diözesanbischof sie unter dem Vorbehalt der Diskretion und der Reue zur Eucharistie zulassen, ohne die erste Ehe zu annullieren."

"Der zweite Fall:  der ist schwieriger. Es ist der eines Paares, in dem nach Scheidung und ziviler Ehe die Partner zu einem wahren christlichen Leben konvertiert sind, was auch ihr Pfarrer, als ihr spiritueller Vater, bestätigt. Sie glauben, daß ihre sakramentale Ehe wirklich eine solche war und daß sie, wenn sie könnten, ihr Zerbrechen rückgängig machen würden, weil sie wirkliche Reue fühlen aber sie haben Kinder und abgesehen davon, haben sie nicht die Stärke, abstinent zu leben. Was sollte man in diesem Fall tun? Sollte Abstinez gefordert werden, was ohne das Charisma des Hl. Geistes tollkühn wäre?" 
( ein wahres Meisterstück scholastischer Spitzfindigkeit)

Dazu antwortet Fessio seinem Mitbruder Spadaro, der ihn mit denen vergleicht, die schockiert waren, als einigen Missionsschwestern, die in bestimmten Kriegsgebieten in der Welt in Gefahr waren, vergewaltigt zu werden, erlaubt worden war, als präventive Maßnahme die Pille zu nehmen.

Und Fessio weist Garrigues erneut zurück, weil der ihn in die Gesellschaft jener stellt, die Benedikt XVI für dessen im Buch "Licht der Welt" (2010) geäußerte persönliche Meinung kritisierten, weil er sagte: "Es kann für einen bestimmten Personenkreis, z.B: wenn ein männlicher Prostituierter ein Kondom benutzt- vielleicht der erste Schritt  zu einer Umkehr sein, ein erstes Annehmen von Verantwortung auf dem Weg dazu, zu erkennen, daß nicht alles erlaubt ist und man nicht tun kann, was immer man will"
Für die Gegner Papst Benedikts XVI ist das KOndom das Erzübel, ganz gleich unter welchen Voraussetzungen es benutzt wird.
(www. chiesa hat die Kondom- Kontroverse, die von einer Notiz der Glaubenskongregation gekrönt wurde,  mit 5 Artikeln begleitet. )

Fessio schreibt an uns:

"Sandro,
ich bin nicht sicher, ob es Sinn macht, La Civiltá Cattolica zu antworten, weil Pater Garrigues sich nicht damit beschaftigt, was ich aktuell gesagt habe sondern sich eher eines "Strohmann"Argumentes bedient. Er zitiert Teile eines meines Textes,  aber nicht den Teil, mit dem speziellen Fall, auf dem meine Schlußfolgerungen beruhen.

Sei´s drum:
1. Insgesamt kann man dem Interview nicht widersprechen, weil Pater  Garrigues überwiegend in Allgemeinplätzen spricht. Da, wo er spezifisches Beispiele gibt ( die og. Fälle 1 und 2) - geht er von der Ecke von Fall1  in den Angrund von Fall 2.

zu Fall 1: wenn es eine moralische Gewißheit gibt, daß die erste Ehe ungültig war, ist eine pastorale Lösung natürlich akzeptabel, deshalb weil es keinen Ehebruch gibt, wenn es keine vorige Ehe gab.

aber bei Fall 2 " delikater", in dem das Paar die vorherige Ehe als gültig und sakramental ansieht, "aber nicht die Stärke hat, abstinent  zu leben und es tollkühn wäre, das von ihnen ohne das Charisma des Hl. Geistes zu verlangen" haben wir die Situation objektiven Ehebruchs, ehelichen Verkehrs außerhalb der gültigen Ehe. Deshalb- wenn man Pater Garrigues folgt- wird Gott ihnen nicht die Gnade schenken, die Sünde zu vermeiden. Brauchen Menschen ein spezielles Charisma, um Unzucht zu vermeiden, wenn der Drang so groß ist, dass sie nicht die Stärke haben zu widerstehen?

In meinem Originalargument-und den vom ihm zitierten Worten unmittelbar vorausgehend- stehen diese Worte:
"Ist es wahr, daß Abtreibung ein größeres Übel, sogar sehr viel ernster ist als die Empfängnisverhütung? Nicht unbedingt. Nehmen Sie den Fall eines verheirateten Paares, das ohne große Notwendigkeit empfängnisverhütende Mittel benutzt, um nach iher Hochzeit das Kinderkriegen um einige Jahre zu verschieben. In manchen Fällen ist es sicher Gottes Wille, daß sie offen sind für neues Leben."

Bemerken Sie bitte, daß ich einen sehr spezifischen Fall präsentiere und ihn nur benutze, um zu sagen, daß Abtreibung nicht notwendigerweise das größere Übel als Empfängnisverhütung ist. Aber Pater Garrigues läßt diesen speziellen Fall aus und zitiert nur, was folgt. Und sogar obwohl er nur dieses Rumpfzitat vorbringt indem er das, was ich sage, als "lächerlich" qualifiziert, beginnt das Rumpfzitat mit " was ist in diesem Fall das schwerwiegendere Übel?"
Nachdem er absichtlich den Fall wegläßt, aus dem sich was dann folgt deifiniert, schließt er:
"Nach dieser Argumentation wird behautpet, daß Abtreibuing ebher akreptabel sit als Empfängnisverhütung. Unglaublich!"

Was unglaublich ist- oder vielleicht nicht- ist dass jemand,der behauptet, ein Gelehrter zu sein auf so eine Weise vorgeht. Meine Position mag falsch sein,. Aber P. Garrigues hat sie nicht widerlegt, er hat in der Tat kein einziges Argument dagegen vorgebracht. Ich habe nie behauptet, daß jeder Akt der Empfängnisverhütung eine größere Sünde sei als die Abtreibung. Noch kann man aus  duesem spezifischen Fall die generellen Schlußfolgerungen ziehen, wie er es tut.

Später vergleicht er meine Argumentation ( die nicht meine ist) mit der jener, die über die Genehmigung für in einem ethnischen Konflikt von Vergewaltigung bedrohten Missionsschwestern, präventiv die Pille  zu nehmen, schockiert waren.
Das hat nichts mit dem Fall, den ich präsentiere zu tun. deshalb antworte ich einfach: das ist nicht gleich.
Dann behauptet er, dass ich in dem selben Strom argumentiere ( es ist nicht der selbe und auch kein Strom, weil ich  niemanden kenne, der so argumentiert) mit denen, die dem, was Benedikt XVI  in "Licht der Welt" über Kondome die zur Prävention von AIDS verwendet werden, sagt,  widersprechen.
Wieder: das hat nichts mit dem Fall zu tun.
pax et bonum"

P. Joseph Fessio, S.J.



Und hier der-lesenswerte-Brief eines Dominikaners

"Lieber Sandro,
Ich bin mit allem tausendfach einverstanden, was Bruder Jean-Miguel Garrigues O.P in Civiltá Cattolica schreibt. Außer mit den beiden Grenzfällen, die er als zwei Ausnahmen präsentiert.

Da habe ich geglaubt, es seine die Jesuiten, die eine Passage eingefügt haben, die nicht von ihm war. Aber nein:  sie ist wirklich von ihm, wie er mir bestätigte.

Bei seiner ersten Ausnahme- läuft es darauf hinaus, daß wenn es berufenen Menschen, die viel Zeit damit verbringen, nicht gelingt, die Ungültigkeit der Ehe zu beweisen, der Bischof , der in seiner Seele und seinem Gewissen  kein Spezialist für Ehefragen ist, beschließen könnte, nach ein oder zwei Gesprächen- das auf Grund des guten Glaubens der Eheleute und der Bestätigung ihres spirituellen Begleiters durchgehen zu lassen.
Man würde dann antworten: "Aber ihre Ehe ist nichtig."
In diesem Fall- wenn es wirklich so ist-warum sie nicht trauen? Und warum heimlich handeln, diskret? Weil man Zweifel hat? Und wenn man sie nicht traut, wie ändert dann die Tatsache, dass sie nicht verheiratet waren, daen Tatbestand, daß sie nun zusammenleben, ohne legitim in einem sakramentalen Bund verheiratet zu sein?
Womit öffnet ihnen das den Zugang zur Absolution und zur Kommunion? Man müßte also nur den offiziellen Weg schließen, den durch die Bischöfe ersetzen  und sogar die Kirchen schließen, weil eine einfache Zivilehe die Wirkung der sakramentlen mit sich bringt.

Im zweiten Fall sind die Eheleute dagegen überzeugt , dass ihre erste  Ehe sakramental ist/ war- aber sie sind nicht umgekehrt, deshalb konnte die Gnade nicht wirken.
Aber sie sind danach umgekehrt, Wiederbelebung der sakramnetalen Gnade der Ehe.....
Problem: danach haben sie sich scheiden lassen und haben wieder geheiratet. Weil sie sich bekehrt haben, erkennen sie  das Problem und  wenn sie könnten, würden sie ihre Scheidung und Wiederverheiratung rückgängig machen, das aber können sie nicht,  weil da Kinder sind.
Und weil sie die spezielle Gnade des Hl.Geistes nicht empfangen haben, haben sie nicht die Kraft zur Abstinenz. Deshalb wird man ihnen , weil sie gute Chrtsiten sind, die Kommunion erteilen

Dieser Fall ist sehr gut, man wird allen wiederverheirateten Geschiedenen die Eucharistie geben können, die weiter praktizieren  weil sie gute Katholiken sind. 
Ja,das ist wahr, sie sind geschieden und wiederverheiratet und sie erkennen ihre erste Ehe als gut an, deshalb ist also ihre zweite nicht legitim, sind sie also Ehebrecher? 
Aber teilweise sind sie gute Christen und weil sie gute Christen sind, gibt man ihnen Zugang zu den Sakramenten....
Man geht also über : "ich bin ein Sünder, deshalb muß ich mein Leben ändern"  zu "ich bin ein guter Christ, deshalb muß die Kirche die Regeln ändern." über.

Man würde antworten, aber das sind Ausnahmen, die nur sehr wenig mit der Realität der Welt zu tun haben. Wirklich? 
Es könnte alle wiederverheirateten Geschiednen betreffen, die noch praktiziern. Die anderen, die nicht mehr praktizieren, machen sich nichts aus der Anerkennung durch die Kirche, auf deren Beurttielung sie eh nichts mehr geben.

Mit diesen beiden Ausnahmen kann man alle Fälle abdecken: ob die sakramnetal Ehe nun gültig war  oder nicht, sie sind gute Chtsiten, wir eraluben ihnen den ZHugang zur Eucharistie ohne noch zu fragen, ob de Situation in der sie lenem nicht im gegensatz zu den Worten Christi stehen, der uns sagt, daß der der mit einem menschen lebt, der nicht sein legitimer Ehepartner sit, ein Ehebrecher sit und dass die Ehebrecher nicht Teil am Königreich haben. Sie haben keinen Teil am Königreich, aber man gibt ihnen Teil am Sakrament des Königtums, sie essen und trinken- nach dem Apostel-  ihre eigene Verdammnis herbei, aber alles ist gut.

Im Namen der Prinzipienfestigkeit und der Weichheit der Ausnahmen gelangt man dahin, die Notwendigkeit der Umkehr um Vergebung zu erlangen, aufzugeben, bei dem, was keinerlei Ausnahme erträgt, und man kommt zum Widerspruch gegen die Worte Christi im Namen der Barmherzigkeit, obwohl es Christus ist, der uns in der Reue barmherzig macht, der nicht den Tod des Sünders will, sondern daß er lebt und sein Leben ändert."

Ein schönes Fest Trinitatis
31.5. 2015
unterschriebener Brief

Quelle: www.chiesa, Sandro Magister




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.