Mittwoch, 2. Juli 2014

Southern Baptists und Mennoniten erkämpfen vor dem US-Supreme Court auch den Fortbestand der katholischen Morallehre

The New Catholic berichtet bei rorate caeli über das mit 5:4 Richterstimmen ergangene Urteil des US-Supreme Courts zu den von Arbeitgebern für ihre Arbeitnehmer zu tragenden Kosten für Empfängnisverhütung und Abtreibung.
Hier geht´s zum englischen Original   klicken   mit dem vielsagenden Titel:

"Urteil des Supreme Court der USA: Dank den Southern Baptists und den Mennoniten  kann die traditionelle katholische Morallehre aufrecht erhalten werden."

Das Urteil, das die Southern Baptists und Mennoniten vor dem Obersten Gerichtshof der USA erfochten haben, besagt,  daß Unternehmen und Arbeitgeber nicht gegen ihre religiöse Überzeugung gezwungen werden dürfen, die durch das Obama-Care-Gesetz für ihre Angestellten entstehenden Kosten für Empfängnisverhütung und Abtreibung bezahlen zu müssen.
Die Ironie ist, daß außer Katholischen Arbeitgebern wie Hobby-Lobby ( große Hobby-und Bastelzubehörkette) und die Conestoga-Wood-Specialities-Corporation sich keine offiziellen Vertreter der Katholischen Kirche an der Klage gegen das Health-Care-Gesetz beteiligt haben. Im Gegenteil: die Diözese New York und beispielsweise auch die katholische Georgetown-Universität, bezahlen für ihre Angestellten die Medikamente zur Empfängnisverhütung und Abtreibung.
Das Urteil aber zeigt, daß es sich lohnt, für seine Überzeugung und für das, an das zu glauben man behauptet, zu kämpfen.

Quelle:NewCatholic/ roratecaeli http://rorate-caeli.blogspot.com/2014/06/ 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.