Mittwoch, 2. Juli 2014

Sandro Magister über das Konklave, Vereinbarungen im Präkonklave und deren Auswirkungen auf die Amtsführung von Papst Franziskus


In seinem Vaticanischen Tagebuch im L´ Espresso schreibt Sandro Magister am 1.7. unter dem Titel:
"Ich folge dem, was die Kardinäle verlangt haben"  über den Einfluß des Präkonklaves auf die Regierung von Papst Franziskus und daß Vereinbarungen , die an die Wahl eines Papstes gebunden sind, illegitim und ungültig sind. Aber in der Realität - so Magister- sind wir ihnen sehr nahe.
Hier geht´s zum Originaltext:  klicken

"Ich folge dem, was die Kardinäle verlangt haben....."
"Den Kardinälen ist es verboten, sich an Vereinbarungen* und Übereinkünfte zu halten, die sie im Präkonklave treffen, falls einer von ihnen gewählt wird. Solche Versprechungen, die wirklich getroffen und vielleicht sogar beschworen wurden, sind null und nichtig.
Das unterstreicht die 1996 vom Hl. Johannes Paul II herausgegebene  Apostolische Konstitution "Universi dominici gregis" mit allem Nachdruck.
Historisch werden Modalitäten oder Wählerübereinkünfte zwischen den im Konklave vereinten Kardinälen als solche definiert, die darauf abzielen, den künftigen Pontifex an irgendwelche vorher getroffenen Absprachen zu binden, die seine Handlungsfreiheit einschränken.

Der erste Pakt dieser Art in der Geschichte ist der von 1352 im Konklave von Avignon vor der Wahl Innozenz´ VI, der diesen aber unmittelbar nach seiner Wahl für ungültig erklärte.
Und wirklich: mehrere Päpste haben nach ihrer Wahl Vereinbarungen, die sie mit den Kardinalskollegen getroffen hatten, negiert.
Es gab Pakte, die die Wahl zum Wohl der Kirche beeinflussen sollten, aber auch solche, die den persönlichen Interessen bestimmter Gruppen entsprachen- und zwar so, daß man entschied, daß diese förmlich verboten werden müßten.
Das Verbot trat mit der Regel für das Konklave, das von einem anderen heiligen Papst, Papst Pius X, 1904 in der Apostolischen Konstitution "Vacante Sede Apostolica" promulgiert wurde, in Kraft.

"Wir verbieten gleichermaßen, daß die Kardinäle, bevor sie zur Wahl schreiten, Vereinbarungen treffen oder etwas im gemeinsamen Konsens beschließen, das sich auf das Pontifikat auswirkt. Solche Dinge, wenn sie de facto geschehen, auch wenn sie beschworen werden, erklären wir für null und nichtig."



Diese Disposition, auch wenn sie keinerlei Strafen für Zuwiderhandeln vorsieht, die die volle Freiheit des neuen Papstes respektiert, wird von allen folgenden Dokumenten zum Konklave bestätigt, bis -wie wir gesehen haben - zu jenem von Karol Wojtyla.
Mögliche Vereinbarungen, die vor einem Konklave oder während eines Konklaves getroffen werden, sind   also sowohl  förmlich verboten und damit illegal als auch praktisch unwirksam, weil der einmal Gewählte, sich nicht an sie halten muß, auch wenn er ihnen zugestimmt hat.

In den Chroniken der letzten Jahrzehnte erinnert man sich, daß im Konklave im Oktober 1958 einige Kardinäle der Römischen Kurie sich gegenseitig versichert haben, daß im Falle seiner Wahl der Patriarch von Venedig, Angelo Roncalli,  Msgr. Domenico Tardini zum Kardinalstaatssekretär ernennen würde.
Und so geschah es wirklich noch am Abend der Wahl von Johannes XXIII.
Im nachfolgenden Konklave von 1963 sollen sich die zentraleuropäischen Kardinäle in einer Wahlvereinbarung auf den Mailänder Kardinal Giovanni B.Montini als Kandidaten geeinigt haben, die die Fortführung des II. Vaticanischen Konzils einschloss.
Von 1978 erzählt man sich dagegen, daß Kardinal Siri, wäre er gewählt worden, verpflichtet werden sollte, das Amt des Staatssekretärs dem konkurrierenden Kardinal Giovanni Benelli zu übergeben, während -wie man sich weiter erzählt- der Patriarch von Venedig, Albino Luciani , wenn -wie tatsächlich geschehen- gewählt, eben diesen Benelli mit Sicherheit nicht ernennen würde.
Im Konklave, das Jorge M. Bergoglio wählte, weiß man nicht, ob zwischen den Kardinälen formale oder beschworenen Pakte geschlossen wurden.
Nichtsdestoweniger hat Papst Franziskus mehrmals zugegeben, sich an irgendwelche Anweisungen, die die Kardinäle im Präkonklave beschlossen haben, gebunden zu fühlen.
Er hat das im Interview, das er am 29. Juni Franca Giansoldati vom Messagero gegeben hat, wiederholt.
Darin sagt er:
"Was das Programm der Kirchenführung angeht, folge ich dem, was die Kardinäle in der Generalkongregation vor dem Konklave gefordert haben. Ich gehen in diese Richtung. Der Rat der 8 Kardinäle, eine außenstehende Organisation, ist dort entstanden. Sie wurde gefordert, um zu helfen, die Kurie zu reformieren. Das ist nicht einfach, weil , wenn man einen Schritt tut, sich herausstellt, daß man auch dieses oder jenes tun muß, und wenn vorher ein Dikasterium da war- es nun vier sind.
Meine Entscheidungen sind die Frucht des Treffens im Vorkonklave. Nichts, das ich von mir aus getan habe."
Auf die Frage, ob er auf diese Weise einen demokratischen Zugang gewählt habe, antwortete der Papst:
"Das sind Entscheidungen der Kardinäle gewesen. Ich weiß nicht, ob das ein demokratischer Zugang ist, ich würde eher sagen ein synodaler, auch wenn dieser Ausdruck für die Kardinäle nicht zutrifft."
Das sagte Papst Bergoglio.
Der Form nach gab es also, wenn man so will,  kein Abkommen und keinen Pakt. Aber in der Substanz sind wir dem sehr nahe gekommen.
Der Rat der acht Kardinäle, den Franziskus in aller Hochachtung unter diesem Aspekt geschaffen hat-  hat sich in diesen Tagen im Vatican versammelt."

Quelle: SandroMagister, www.chiesa.DiarioVaticano

* in der Sprache der Kirchenjuristen und der entsprechenden Konstitutionen zur Wahl des Pontifex heißen diese Absprachen Wahlkapitulationen

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